
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen sind Bestandteil aller neu begründeten Mandatsverhältnisse zwischen der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät König, Strässer & Partner GbR (im Folgenden: KS&P) und ihren Auftraggebern. Mandat im Sinne dieser Bedingungen ist jeder Vertrag, der auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskünften durch die bei KS&P tätigen Rechtsanwälte an den jeweiligen Auftraggeber gerichtet ist, einschließlich der Geschäftsbesorgung und Vertretung des Auftraggebers gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und sonstigen Institutionen sowie den Gerichten.
2. Auftragserteilung
Jeder KS&P erteilte Auftrag ist kostenpflichtig und bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns, soweit sich dies nicht bereits aus einer rechtsverbindlich unterschriebenen Vollmacht ergibt oder ein Dauerberatungsmandat besteht. Fernmündlich vor Mandatsübernahme erteilte Auskünfte sind unverbindlich. KS&P behält sich ansonsten das Recht vor, ein angetragenes Mandat abzulehnen und wird dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
3. Vergütungsregelung
Die Abrechnung unseres Honorars erfolgt auch in außergerichtlichen Angelegenheiten grundsätzlich nach dem Gegenstandswert auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), falls nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung schriftlich getroffen wurde. KS&P ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf das anfallende Honorar und zur Abdeckung barer Auslagen zu verlangen. Bei der Fallbearbeitung entstandene notwendige Kommunikations- und Reisekosten sind auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn sie im Einzelfall von der Gegenseite nicht zu erstatten sind. Mehrere Auftraggeber haften KS&P für die Honorarforderungen in der jeweiligen Angelegenheit als Gesamtschuldner. Das Honorar ist mit Rechnungszugang fällig und binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zu zahlen.
4. Verrechnungsabrede für vereinnahmte Fremdgelder
Nimmt KS&P Gelder von Dritten für den Auftraggeber in Empfang, sind wir berechtigt, diese zunächst auf die für den Auftraggeber verauslagten Kosten, sodann auf noch offene eigene Honoraransprüche – auch aus anderen für den Auftraggeber bearbeiteten Angelegenheiten – zu verrechnen.
5. Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen
Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Gegner treten Sie in Höhe unserer Vergütungs- und Erstattungsansprüche zur Sicherheit an KS&P ab, die diese Abtretung hiermit dankend annimmt. Wir sind ermächtigt, diese Abtretung bei Bedarf offen zu legen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist im eigenen wohl verstandenen Interesse gehalten, KS&P die zur Fallbearbeitung benötigten Informationen/Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass uns die Einhaltung zu beachtender Termine und Fristen im regulären Geschäftsablauf unschwer möglich ist. Dies bezieht sich auch auf Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder der Beiordnung eines Pflichtverteidigers sowie hinsichtlich der Angaben zu einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung. Dabei sollte in jedem Fall eine wenigstens einwöchige Bearbeitungszeit bei KS&P berücksichtigt werden.
7. Aufbewahrung von Unterlagen und Handakten
KS&P wird die fallbezogenen Handakten für längstens 5 Jahre ab Auftragsbeendigung archivieren und ist danach berechtigt, sie datensicher vernichten zu lassen. Soweit ein Auftraggeber während der Aufbewahrungsfrist die Handakten oder Kopien von bestimmten Schriftstücken benötigt, werden ihm diese gegen Erstattung von Versand- und Kopiekosten zu treuen Händen überlassen. KS&P kann wegen offener Honorarforderungen ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen auszuüben.
8. Unterrichtung des Auftraggebers
Die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Mandanten und Beantwortung seiner Anfragen beschränkt sich nach pflichtgemäßem Ermessen von KS&P auf den inhaltlich relevanten, mandatsbezogenen Schriftwechsel, Telefonate und Unterredungen, wobei sich der Auftraggeber hierfür mit der Nutzung aller von ihm angegebenen Kommunikationsmittel nach Wahl von KS&P einverstanden erklärt.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Honorarforderungen von KS&P ist bei kaufmännischen Parteien (Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) sowie Auftraggebern mit Sitz im Ausland der jeweils beauftragte Kanzleisitz (Münster, Wittenberg, Leipzig oder Berlin) von KS&P.
10. Geltungsdauer
Diese Mandatsbedingungen gelten bis zu einer Neufassung automatisch auch für alle zukünftig von dem jeweiligen Auftraggeber an KS&P erteilte Mandate.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
12. Informationspflichten nach DL-InfoV:
KS&P-Rechtsanwälte:
Kontakt:
Kanzlei Leipzig
Kochstraße 66
04275 Leipzig
Telefon: 0341 / 3019305
Telefax: 0341 / 3019378
E-Mail: Leipzig@ksp-rechtsanwaelte.de
Homepage:
Rechtsform:
KS&P ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff. BGB.
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern:
Alle an unseren 4 deutschen Standorten beschäftigten Rechtsanwälte (m/w) sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie gehören der für ihren jeweiligen Kanzleistandort zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) an. Dies sind:
Münster: Rechtsanwaltskammer Hamm ( www.rak-hamm.de )
Wittenberg: Rechtsanwaltskammer Magdeburg ( www.rak-sachsen-anhalt.de )
Leipzig: Rechtsanwaltskammer Dresden ( www.rak-sachsen.de )
Berlin: Rechtsanwaltskammer Berlin ( www.rak-berlin.de )
Umsatzsteueridentifikationsnummern (§ 27 a UStG):
DE126103648 (KS&P Münster)
DE163843653 (KS&P Wittenberg)
DE191575637 (KS&P Leipzig)
DE241205363 (KS&P Berlin)
Berufshaftpflichtversicherung:
Für die Rechtsanwälte König, Strässer, Kühnel, Hörentrup, Ernst, Bergman, Breitkopf-Schönhauser und Schulze besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG (www.hdi-gerling.de), für Rechtsanwältin Ruschinzik bei Allianz Versicherungs-AG (www.allianz.de) und für Rechtsanwalt Kellersmann bei Westfälische Provinzial Versicherung AG (www.provinzial-online.de). Der räumliche Geltungsbereich für die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf das gesamte EU-Gebiet und die Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).