Rechtsinfo - Baurecht
Streitwerte in öffentlich-rechtlichen Bausachen
von: KS&P
Die aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen gesetzte Streitwertkommission hat , orientiert an der höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und an den Umfrageergebnissen zur Streitwertpraxis bei Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen, ferner unter Berücksichtigung der Anhebung des so genannten Auffangwertes durch den neu gefassten § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit überarbeitet (siehe hierzu im Einzelnen: NVwZ 2004, 1327 ff.). Die aufgeführten Werte stellen bloße Empfehlungen dar, sind also für die Gerichte nicht bindend.
| Bau- und Bodenrecht Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung: |
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| - Einfamilienhaus | 20.000 € |
| - Doppelhaus | 25.000 € |
| - Mehrfamilienhaus | 10.000 € je Wohnung |
| - Einzelhandelsbetrieb | 150 € / qm Verkaufsfläche |
| - Spielhalle | 600 € / qm Nutzfläche (ohne Nebenräume) |
| - großflächige Werbetafel | 5.000 € |
| - Imbissstand | 6.000 € |
| - Windkraftanlagen | 10 % der geschätzten Herstellungskosten |
| - sonstige Anlagen regelmäßig | Je nach Einzelfall: Bruchteil der geschätzten Rohbaukosten oder Bodenwertsteigerung |
| Erteilung eines Bauvorbescheids, einer Teilungsgenehmigung | wirtschaftliches Interesse am dahinterstehenden Vorhaben |
| Bauverbot, Stilllegung, Nutzungsverbot, Räumungsgebot | Höhe des Schadens oder der Aufwendungen (geschätzt) |
| Beseitigungsanordnung | Zeitwert der zu beseitigenden Substanz plus Abrisskosten |
| Vorkaufsrecht: | |
| - Anfechtung des Käufers | 25 % des Kaufpreises |
| - Anfechtung des Verkäufers | Preisdifferenz |
| - Klage eines Drittbetroffenen: | |
| - Nachbar | 7.500 € mindestens Betrag einer Grund- stückswertminderung |
| - Nachbargemeinde | 3.000 € |
| - Normenkontrolle gegen Bebauungsplan: | |
| - Privatperson | 7.500 € bis 60.000 € |
| - Nachbargemeinde | 60.000 € |
| - Genehmigung eines Flächennutzungsplans | Mindestens 10.000 € |
| Denkmalschutzrecht | |
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Feststellung der Denkmaleigenschaft, denkmalschutzrechtliche Anordnungen, Bescheinigungen |
Wirtschaftlicher Wert, sonst. Auffangwert |
| Vorverkauf | siehe oben |
| Flurbereinigung/Bodenordnung | |
| Anordnung des Verfahrens Entscheidungen im Verfahren: |
Auffangwert 5.000 € |
| - Wertermittlung | Auswirkungen der Differenz zwischen festgestellter und gewünschter Wertverhältniszahl |
| - Abfindung | 5.000 € |
| - sonstige Entscheidungen | 2.500 € |
| Planfeststellungsrecht | |
| Klage des Errichters/Betreibers | Es gelten grundsätzlich die nachstehend aufgeführten Werte. Soweit diese die Bedeutung der Genehmigung, des Vorbescheides oder der Anfechtung einer belastenden Maßnahme für den Kl. nicht angemessen erfassen, gilt stattdessen das geschätzte wirtschaftliche Interesse bzw. der Jahresnutzungswert. |
| - auf Planfeststellung einer Anlage oder Änderung des planfeststellungsbeschlusses |
2,5 % der Investitionssumme |
| - gegen belastende Nebenbestimmung | Betrag der Mehrkosten |
| - Klage eines drittbetroffenen Privaten | Betrag der Wertminderung d. Grundstücks höchstens 50 % d. geschätzten Verkehrswertes bei Eigentumsbeeinträchtigung; 15.000 € bei sonstigen Beeinträchtigungen; bei Vorbereitungsverstoß: 7.500 €. |
| - Klage einer drittbetroffenen Gemeinde | 60.000 € |
eingestellt am: 01.07.2008

