Rechtsinfo - Zivilrecht
Aufwandsersatz bei ehrenamtlicher Vereinstätigkeit
von: Rechtsanwalt Hans-Georg König, Münster
Rückwirkend zum 01.01.2007 hat der Gesetzgeber durch den neu geschaffenen § 3 Nr. 26 a EStG eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von max. 500,00 EUR/Jahr eingeführt.
Erforderlich hierfür ist jedoch eine entsprechende Satzungsbestimmung, falls der Verein/Verband seinen Ehrenamtlern, insbesondere den Vorstandsmitgliedern, einen Anspruch auf pauschalen Aufwandsersatz, Sitzungsgelder oder dergleichen zukommen lassen will; andernfalls wird der Fortbestand der Gemeinnützigkeit in Frage gestellt. Stichtag für erforderliche Satzungsänderungen ist nunmehr der 31.12.2010.
Eingestellt am: 17.03.2010

