Rechtsinfo - Medizinrecht
Rechtsprechungsübersicht zur Haftung von Hebammen
von: Rechtsanwalt Hans-Georg König, Münster
- Fachanwalt für Medizinrecht -
LG Osnabrück - 2 O 3935/04 -
Entscheidung vom 24.02.2010
Fundstelle: BeckRS 2010, 04666
Orientierungssatz:
Falsche Auswertung des Wehenschreibers durch Hebamme und perinatale Asphyxie. Hebamme ist keine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfin angestellter Krankenhausärzte, wohl aber des Krankenhauses.
Stadium: pränatal
Sonstiges: Haftung der Hebamme war Gegenstand eines außergerichtlichen Verfahrens
OLG Koblenz - 5 U 854/08 -
Entscheidung vom 05.02.2009
Fundstellen:
BeckRS 2009, 05286
LSK 2009, 280076
VersR 2010, 356
OLG Report Frankfurt 2009, 401
Orientierungssatz:
Verabreichung von in der konkreten Situation kontraindiziertem Syntocinon (Nasenspray) zur Wehenförderung durch die Beleghebamme ist ein grober Behandlungsfehler. "Der Einschätzung dieses Fehlers als grob steht nicht entgegen, dass der gerichtliche Sachverständige die Applikation durch einen Arzt lediglich als "grenzwertig" bezeichnet hat. Anders als dem Arzt ist es der Hebamme nämlich nicht möglich, einer Entgleisung des weiteren Geburtsgeschehens durch sofortige Notsectio zu begegnen" (aus dem Leitsatz der LSK)
Stadium: perinatal
LG Dortmund - 4 O 159/04 -
Entscheidung vom 24.09.2008
Fundstelle: BeckRS 2009, 10118
Orientierungssatz:
Eine Hebamme muss bei einem suspekten CTG - unabhängig von der Möglichkeit eines schlafenden Kindes aufgrund von Medikamentengabe - eine weitere Aufklärung im Rahmen eines Dauer-CTG durchführen oder Personal hinzurufen. Bei einem als silent zu bezeichnenden CTG ist das sofortige Hinzurufen eines Arztes, das Schreiben eines Dauer-CTGs und die Veranlassung einer Mikroblutuntersuchung notwendig. Unternimmt die Hebammen nichts, liegt ein grober Behandlungsfehler vor.
Stadium: perinatal
OLG Oldenburg - 5 U 107/06 -
Entscheidung vom 19.12.2007
Fundstelle: BeckRS 2010, 03973
Orientierungssatz:
Eine Hebamme, die es unterlässt, bei einem wegen eines tiefen Abfalls der Herztonfrequenz hochpathologischen CTG-Befund sofort einen Arzt zu rufen, handelt grob fehlerhaft (amtlicher Leitsatz).
Stadium: perinatal
Sonstiges: Teilurteil
OLG Düsseldorf - 8 U 37/05 -
Entscheidung vom 26.04.2007
Fundstelle: BeckRS 2008, 04420
Orienterungssatz:
Bei Untätigbleiben des Arztes in einer erkennbaren Notsituation des Fötus muss die Hebamme ggf. mit Nachdruck eigens dafür Sorge tragen, dass die notwendigen Maßnahmen vorgenommen werden.
Stadium: perinatal
BGH - VI ZR 299/04 -
Entscheidung vom 13.09.2005
Vorinstanz: OLG Oldenburg vom 13.10.2004
Fundstelle: BeckRS 2005, 10846
Orientierungssatz:
Hebamme, die trotz Anzeichen für eine fetale Gefahrensituation (keine konkreten Angaben zum Sachverhalt) nicht sofort den behandelnden Arzt hinzuzieht, begeht groben Behandlungsfehler.
Stadium: perinatal
LG Gießen - 4 O 563/00 -
Entscheidung vom 07.05.2001
Fundstelle: BeckRS 2009, 16160
Orientierungssatz:
Behandlungsfehler durch nicht bzw. nicht rechtzeitiges Hinzuziehen eines zur Geburtshilfe erforderlichen Facharztes: Die Hebamme hat bei Feststellung eines DIP II (schwerwiegendste Dezeleration, zeigt hohe fetale Gefährdung an, grundsätzlich Hinweis auf drohende oder bestehende kindliche Hypoxie) unverzüglich einen Arzt zu informieren. Ein verzögertes Beiziehen des Arztes um 30 Minuten genügt nicht den Anforderungen des § 2 der Berufsordnung für Hebammen.
Ferner erfordert der erneute Austritt von Fruchtwasser, welches zudem eine grüne Färbung aufweist (Alarmzeichen für Mekonium, Kindspech, hypoxierelevante Stresssituation) die unverzügliche Hinzuziehung eines Facharztes. Die Hebamme muss erkennen, dass ein telefonischer Bericht an einen Assistenzarzt im ersten Ausbildungsjahr nicht genügt, die notwendige Qualität einer Geburt zu sichern.
Stadium: perinatal
Sonstiges: Teilurteil
OLG Stuttgart - 14 U 65/99 -
Entscheidung vom 19.09.2000
Fundstelle: NJOZ 2001, 523
Orientierungssatz:
Keine Haftung der Beleghebamme für Unterlassen, einen Arzt zu alarmieren, trotz eindeutiger fetaler Notsituation (grünes Fruchtwasser, pathologisches CTG, anhaltende Dezelerationen), Hebamme als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe des Belegarztes
Stadium: perinatal
OLG Oldenburg - 5 U 17/95 -
Entscheidung vom 16.01.1996
Fundstelle: VersR 1997, 1236
Orientierungssatz:
Eine Hebamme muss ein CTG aufzeichnen und ein pathologisches CTG erkennen können.
Stadium: perinatal
BGH - VI ZR 160/90 -
Entscheidung vom 18.12.1990
Vorinstanz: OLG Frankfurt - 24 U 18/89 - vom 06.04.1990
Fundstelle: NJW-RR 1991, 1373
Orientierungssatz:
OLG Frankfurt: Eine Hebamme muss wissen, wann eine frühzeitige Blasensprengung und eine Wehenmittelgabe indiziert ist und dass eine derartige Behandlung ohne die Möglichkeit der Kontrolle durch ein CTG-Gerät gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstößt. Macht die Hebamme dem lediglich über Telefon konsultierten Arzt keinen entsprechenden Vorhalt, so ist sie für den eingetretenen Schaden mitverantwortlich.
Stadium: perinatal
Sonstiges: BGH bejaht Haftung der Hebamme jedenfalls aufgrund "der massiven, den Kreislauf des Kindes erkennbar belastenden Medikation ohne CTG-Kontrolle"
Eingestellt am 02.12.2011

